Gil Brasil LTDA.
Rua da Penha 25
40421 – 110 Salvador de Bahia
- Brazil -
E-Mail:
Gil.Brasil.Ltda@googlemail.com
info@Gil-Shopping.com
info@Gil-Events.com
Internet:
www.Gil-Brasil.com
www.Gil-Events.com
Inhaltlich Verantwortlicher:
Gil Brasil
Gerichtsort:
Salvador da Bahia
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gil Brasil Ltda ( Gil Events )
1. Gage & Haftung & Rabatte
Die Gage ist im voraus an den Vermittler per Überweisung vom Auftraggeber auszuzahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel spätestens 10 Tage vor Veranstaltung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt irgendwelche Abzüge vorzunehmen. Sollte der Eingang der Zahlung nicht spätestens 2 Tage vor Veranstaltung / Aufbaudatum verbucht sein kann der Vertrag unter Einbeziehung des § 9 ohne Angabe von Gründen vom Vermittler gekündigt werden. Der Auftraggeber haftet persönlich für die Erfüllung dieses Vertrages. Bei Veräußerung des Veranstaltungsortes ist der Vermittler unverzüglich von diesem Umstand zu benachrichtigen. Der geschlossene Vertrag gilt vom neuen Besitzer als übernommen wenn dieser nicht innerhalb 14 Tagen nach Übernahme des V.A.schriftlich gekündigt wurde. Der für den Auftraggeber Unterzeichnende, sollte der Auftraggeber nicht persönlich unterzeichnen, bürgt mit seiner Unterschrift gleichzeitig persönlich für die Einhaltung des sich für den Auftraggeber aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen. Ist der Vertrag in Form einer Auftragsbestätigung angefertigt ist eine Unterschrift nicht erforderlich da der Auftraggeber in mündlicher oder schriftlicher Form den Auftrag ausgesprochen hat. Werden Sunshine Punkte gegen Gutschriften eingetauscht muss dieses spätestens beim jeweiligen Vertrags Abschluss vom AG angezeigt werden. Wurden Zahlungen in Form von Kautionen geleistet werden diese nach odnungs gemäßem Erhalt der Ware zurückerstattet.
2. Steuer & Gema Gebühren
Der Vermittler kommt für seine Steuern selbst auf. Bei der Verpflichtung von ausländischen Künstlern geht die Ausländer Steuer zu Lasten des Auftraggebers. Alle anfallenden Gema Gebühren bzw. Veranstaltung bedingte Zusatzsteuern gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die Umsatzsteuer – soweit nicht anders vereinbart – gilt die Drittland Regelung. Leistungen, soweit anfallend, bzgl. Künstlersozialversicherung sind vom Auftraggeber abzuführen.
3. Auftritt & Anlage
Die vom Vermittler beauftragten Personen sind in Ausgestaltung, Darbietung ihres Programms oder Dekorationen frei. Art und Charakter sind dem Auftraggeber bekannt. Weisungen des Auftraggeber oder eines Dritten unterliegen sie nicht. Der Auftraggeber trägt Sorge für saubere, ordentliche, mit ausreichender Sitzgelegenheit und Spiegeln ausgestattete und im Winter beheizten Umkleideräume.
4. Werbemittel
Sind Werbemittel in Form von Plakaten oder anderem vereinbart so erhält der Auftraggeber die vereinbarte Menge nach Eingang der Auftragsbestätigung übersandt. Alle vom Vermittler zur Verfügung gestellten Fotos/Werbemittel dürfen nur mit Quellenangabe veröffentlicht werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Vermittler jeweils 2 Musterexemplare der beworbenen Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Dem Vermittler ist es gestattet diese Musterexemplare für Eigenwerbung zu nutzen. Gleiches gilt für Fotos die ausschließlich bei der Veranstaltung zustande kamen. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich nicht gestattet Werbemittel/Fotos/Logos/Layouts etc. zu verkaufen bzw. damit zu handeln. Alle Merchandising Rechte verbleiben beim Vermittler.
Bei Zuwiderhandlung von seiten des Auftraggeber gilt eine Vertragsstrafe in Höhe der im Vertrag vereinbarten Gage multipliziert mal Zehn als vereinbart.
5. Übernachtung / Hotel Pauschale
Der Auftraggeber trägt Sorge für die Reservierung der Hotelzimmer der gehobenen Klasse inkl.TV/WC/Dusche/Catering. Bei Verpflichtung mit Hotelübernachtung gilt Frühstück und 1 warme Mahlzeit je Person und Tag im reservierten Hotel als vereinbart. Der Auftraggeber garantiert für die Qualität des Hotels. Wird eine Hotel Pauschale vereinbart beträgt diese zu Zeit je Tag 50,00 Euro je Person + Begleitpersonen.
6. Catering
Ausreichend Getränke ( mindestens 50,00 Euro ) je Person und 1.warmes Essen ( kein Fast Food ) für die vom Vermittler beauftragten Akteure/Dekorateure/Tour Manager/Mitarbeiter und vorab auf Gästeliste eingeladene werden vom Auftraggeber gestellt.
7. Mitschnitt
Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung des Vermittlers von den Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton- oder Filmträgern vornehmen oder Film- oder Fernsehsendungen durchführen oder durchführen lassen.
8. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Die im Rahmen des Vertragsabschluss erhobenen personenbezogenen Daten werden ohne Ihre Einwilligung nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.
9. Gagen Geheimnis – Vertrag und Ausfall Storno
Der Auftraggeber verpflichtet sich keinem Dritten Auskunft über die vereinbarte Gage zu geben, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet.Bei Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber dem Vermittler die unter Punkt 10 aufgeführte Konventionalstrafe. Der Vertrag wurde mündlich geschlossen oder das Vereinbarte in Schriftform vorab bestätigt und ist somit rechtsverbindlich. Das Vereinbarte wird schriftlich festgehalten. Sollte dieser Vertrag gemäß Vereinbarung nicht zurückgesendet werden, so gilt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500,00 Euro als vereinbart. Wird die Veranstaltung vom Auftraggeber storniert so fallen nachfolgend aufgeführte Stornogebühren zusätzlich an: Zahlung 100 % der vereinbarten Gage ab 5 Tage vor V.A. – 80 % der vereinbarten Gage vom 14 – zum 6 Tag vor V.A. – 50 % der vereinbarten Gage ab Vertragsabschluss bis 15 Tage vor V.A.
10. Konventionalstrafe
Als Konventionalstrafe gilt für den Fall der schuldhaften Vertragsverletzung die laut dem Vertrag zu zahlende Gage abzüglich Reisekosten als vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche sind damit ausgeschlossen mit Ausnahme etwaiger dem Auftragnehmer durch die Vertragsverletzung entstandener Reisekosten und Spesen.
11. Risiko
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Dieses gilt insbesondere für Dekorationsmittel & Gegenstände. Die Haftung des Auftraggeber beginnt ab dem Zeitpunkt an dem sich die Gegenstände auf dem Betriebsgelände bzw. in denen vom Auftraggeber angewiesenen Räumlichkeiten befinden. Die Haftung des Auftraggebers schließt Diebstahl – Beschädigung – Zerstörung und den daraus entstandenen Schäden durch die gestellten Dekorationen/Gegenständen und zusätzliche Schäden in oder am Veranstaltung Ort mit ein. Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen das beim Auf- und Abbau der Dekorationen eine Person zugegen ist die die Anzahl und ordnungsgemäße Anbringung der angebrachten Dekorationsgegenstände überprüft. Sollte dieses Person beim Abbau nicht anwesend sein gelten die vom Auftragnehmer ermittelten Zahlen als vom Auftraggeber akzeptiert. Bei schuldhafter Vertragsverletzung oder verspäteter Zahlung des Auftraggebers ist der Vermittler nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen. Bei Ereignissen die infolge höherer Gewalt die Nichterfüllung des Vertrages bedingen, gelten die gesetzlichen Bedingungen.
12. Ausfall
Fällt ein gebuchter Künstler/Akteur oder Komplette Veranstaltung kurzfristig aus, kann der Vermittler einen Ersatz einsetzen sofern dieser als Gleichwertig angesehen werden kann. Entfällt der Auftritt durch kurzfristige Absage ( 1 Tag vor V.A.) des Auftraggebers oder aus einem anderen Grund wird innerhalb 7.Tagen ein Ersatztermin benannt. Sollte kein Ersatztermin zustande kommen zahlt der Auftraggeber die im Engagement Vertrag aufgeführten Beträge und zuzüglich die im Punkt 9 aufgeführte Bearbeitungsgebühr
13. Krankheit & Nebenabreden
Kann der für den Vermittler tätige oder vermittelte Person infolge von Krankheit die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder aus anderen Rechtsgründen. Auf Anforderung des Auftraggebers ist der Vermittler verpflichtet, diesem die Erkrankung durch ärztliches Attest spätestens nach 7.Tagen nachzuweisen. Ein Ersatztermin kommt nur durch ausdrücklich neue Vereinbarung zustande.
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten vom Auftraggeber schriftliche Veränderungen an dem Vertrag vorgenommen werden, so bedürfen diese in jedem Fall der Zustimmung/Gegenzeichnung des Vermittler.
14.Rechtsbeziehungen & Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen nationalem Recht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen wird eine angemessen Regelung gefunden, die dem Willen der Vertragsparteien sowie dem Zweck und Sinn des Vertrages entsprechen würde, sofern Sie beim Abschluss dieses Vertrages die Frage bedacht hätten. Sollten Änderungen vorgenommen werden bedürfen sie in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der Gegenpartei. Ohne schriftliche Zustimmung ist der Vertrag außer Kraft gesetzt mit Ausnahme der in § 9 Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr.
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag gilt das am Wohnort des Vermittler zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.